Welche Kosten entstehen bei einem erfolgreichen Immobilienverkauf
mit iKon Immobilien?

Überblick

  • Die Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrags sowie die Eigentumsumschreibung trägt üblicherweise der Käufer.
  • Der Verkäufer trägt in der Regel die Kosten für die Löschung bestehender Belastungen im Grundbuch.
  • Die Maklerprovision entsteht nur, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt.
  • Ein förmliches Verkehrswertgutachten ist bei einem üblichen Immobilienverkauf meist nicht vorgeschrieben. In besonderen Fällen kann es erforderlich oder sinnvoll sein.
Grunderwerbsteuer: In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5 Prozent des steuerpflichtigen Kaufpreises. Sie wird üblicherweise vom Käufer getragen.

Notar- und Grundbuchkosten: Der Verkauf einer Immobilie muss notariell beurkundet werden. Die Notarkosten betragen ca. 1,5 Prozent der beurkundeten Leistungen und werden üblicherweise vom Käufer bezahlt. Der Verkäufer trägt üblicherweise die Kosten, die für die Löschung bestehender Rechte und Belastungen entstehen. Dazu zählt beispielsweise die Löschung einer zugunsten einer Bank eingetragenen Grundschuld.

Maklerhonorar: Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen Verbraucher zahlen Verkäufer und Käufer bei iKon Immobilien jeweils 3 Prozent des Kaufpreises zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer, insgesamt 3,57 Prozent. Die gesetzliche Grundlage bildet seit Dezember 2020 das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die §§ 656a bis 656d BGB. Die Provisionshöhe ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wird zuvor vertraglich vereinbart.

Ihre Vorteile mit iKon Immobilien: Als Kunde von iKon Immobilien erhalten Sie einen festen Ansprechpartner mit persönliche Betreuung während des gesamten Verkaufsprozesses.

Wir unterstützen Sie unter anderem bei der:
  • marktgerechten Bewertung Ihrer Immobilie
  • Vorbereitung der Verkaufsunterlagen
  • professionellen Vermarktung
  • Auswahl und Prüfung geeigneter Kaufinteressenten
  • Vorbereitung des Notartermins
  • Abstimmung mit dem Notariat
  • Übergabe der Immobilie an den Käufer
Unser Anspruch auf die vereinbarte erfolgsabhängige Provision entsteht erst, wenn wir einen Käufer für Ihre Immobilie nachgewiesen oder vermittelt haben und ein notarieller Kaufvertrag zustande gekommen ist.

Wichtig: Nehmen Sie ein Kaufangebot nicht an oder kommt kein notarieller Kaufvertrag zustande, fällt kein erfolgsabhängiges Maklerhonorar an.
Kontaktieren Sie uns unter 0711/3275290

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